REACH Informationen

Wie ihr bestimmt alle schon mitbekommen habt, befinden wir uns in diesem Jahr in der Übergangsphase der Kommissionsverordnung (EU) 2020/ 2021, auch genannt: Tattoo-REACH, welche kommendes Jahr 2022 am 04. Januar komplett in Kraft tritt.

Dieses neue Gesetz, das Tätowiermittel in der europäischen Union regeln und einen EU-weiten einheitlichen Standard schaffen soll, begrenzt unter anderem auch die Nutzung bestimmter Inhaltsstoffe, darunter auch einige Pigmente und Konservierungsmittel, die bisher zur Herstellung von Tattoofarben benutzt werden durften.

In Zukunft dürfen einige davon nur noch in geringsten Mengen in Tätowiermitteln vorhanden sein. Maximale Grenzwerte im Bereich 0,02% und darunter verbieten demnach faktisch die Nutzung dieser Stoffe. Prominente Beispiele dafür sind Blau 15 und Grün 7, für den Erhalt in Tattoofarben wurden hierfür ja ambitionierte Petitionen gestartet, die übrigens immer noch laufen. Bei den Pigmenten Blau 15 und Grün 7 gilt allerdings eine Übergangsfrist bis 2023. (An dieser Stelle wollen wir auch alle nochmals dazu aufrufen, die Petition „Save the Pigments“ zu unterstützen. Für mehr Infos einfach hier klicken!)

Allerdings sind auch andere Pigmente und ebenfalls Konservierungsstoffe von diesem Umstand betroffen, welche teilweise in den von uns geführten Tattoofarbenmarken vorkommen. Es ist bisher aus verschiedenen Gründen den Herstellern dieser Brands noch nicht gelungen, die demnächst nicht mehr erlaubten Inhaltsstoffe durch andere zu ersetzen, um eine gleichbleibende Qualität der betroffenen Farbtöne zu garantieren. Nach mehrmaliger Rücksprache und aktueller Lage müssen wir euch somit also mitteilen, dass ein Großteil der aktuell angebotenen Tattoofarben in unserem Sortiment ab dem 04. Januar 2022 nicht mehr verkauft, gekauft, genutzt und gelagert werden dürfen.

Leider haben wir von unseren Zulieferern bisher ungenügende Information erhalten, wann mit Alternativen gerechnet werden kann. Zur einfacheren Übersicht werden wir alle noch von uns gelagerten und angebotenen Farben in unserem Onlineshop mit einem Hinweis versehen, welcher auf diesen Sachverhalt nochmal hinweist und euch eine Übersicht gibt, welche Tattoofarben betroffen sind.

Wir verstehen die Verunsicherung, die auf eurer Seite seit Anfang des Jahres mit Veröffentlichung des REACH-Gesetzes und nun eben noch weiter besteht.

 

 Datenblätter der Farben, der Tattoowierer

I AM INK | ZERTIFIKATE & INFORMATIONEN DER HERSTELLER
WORLD FAMOUS INK LIMITLESS | ZERTIFIKATE & INFORMATIONEN DER HERSTELLER
KURO SUMI IMPERIAL | ZERTIFIKATE & INFORMATIONEN DER HERSTELLER
PANTHERA INK | IN PRÜFUNG NOCH KEINE ZULASSUNG FÜR EU

 


 

Hersteller, Importeure und Händler veröffentlichen in letzter Zeit eine Vielzahl
unterschiedlicher Zertifikate. Diese sind inhaltlich und in ihrem Nutzen so vielfältig, dass
wir eine kleine Zusammenfassung bereitstellen möchten, um zu erklären, welche
Zertifikate für wen relevant sind.

1.    Konformitätserklärungen (Farbenzertifikate) sind für Endkunden, also
       denjenigen wichtig, der sich tätowieren lassen möchte. Denn aufgrund dieser
       Konformitätserklärung kann man sich als Tattookunde sicher sein, dass eine
       Tattoofarbe,  wie oben erläutert, gemäß der EU Resolution und der TVO (Tätowiermittelverordnung)
       produziert wurde. Diese Konformitätserklärung sollte von einem öffentlich
       bestellten und vereidigten Sachverständigen ausgestellt worden sein.

2.    Schwermetall-Datenblätter Diese Datenblätter sind für Tätowierer wichtig.
       Denn in diesen Datenblättern ist festgehalten, welche Schwermetalle (bspw. Nickel)
       in welchen Mengen ggf. enthalten sind. Somit kann der Tätowierer bei ggf.
       vorliegenden Allergien seitens des Kundens, die entsprechenden Farben meiden.

3.    BVL Anmeldungen sind für die Bewertung einer Tattoofarbe schlichtweg nutzlos.
       Es ist eine reine Anmeldebestätigung ohne weitere Aussagekraft bzgl. der Inhaltsstoffe
       oder der Verkehrsfähigkeit (dieses Zertifikat ist für Tätowierer und
       Endkunden nicht relevant).